Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen nach 45b SGB XI ausschließlich für pflege- und hilfsbedürftige Personen.
Veröffentlicht 11. September 2017
Anerkannt vom Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie nach 45b SGB XI. Pflegebedürftige können den Entlastungsbetrag nach 45b SGB XI über und verwenden.