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Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen nach 45b SGB XI ausschließlich für pflege- und hilfsbedürftige Personen.

Anerkannt vom Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie nach 45b SGB XI. Pflegebedürftige können den Entlastungsbetrag nach 45b SGB XI über und verwenden.

Telefon: 05163 – 8539027