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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung der AGB
Die Erbringung der Dienstleistungen der Heideperlen erfolgt auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen und gelten als angenommen sofern unserere Dienstleistungen in Anspruch und/oder in Auftrag gegeben, bzw. genehmigt worden sind.

2. Dienstleistungsangebote
Unser Dienstleistungsangebot (Hauswirtschaftliche Unterstützung) umfassst die unterstützenden und helfenden Tätigkeiten im Haushalt (Haushaltshilfe) die ausschliesslich das direkte Wohnumfeld privater Haushalte von hilfs- und pflegebedürftigen Personen (Verunfallte, Schwangere,Pflegebedürftige) betreffen und dazu dienen, diesen auf Grund ihrer Krankheit oder Einschränkung zu entlasten. Zudem bieten wir diesem Personenkreis auch Einkäufe & Erledigungen sowie unterstützende Hilfe (keine Rechtsberatung) bei Behördenangelegenheiten an.

3. Leistungsabgrenzungen
Wir sind kein Pflege/Betreuungsdienst und leisten keine pflegerisch-medizinische-betreuerische Versorgung, ebenfalls sind wir kein gewerblicher Personentransport und bieten keine Alltagsbegleitung an. Wir bieten keine Fensterreinigung an, keine Gebäudereinigung an, keine Endreinigungen,  keine Grundreinigungen, keine Baureinigung, keine Unterhaltsreinigung, keine Treppenhausreinigung, keine handwerklichen Tätigkeiten, kein Winterdienst und keine Gartenarbeit an. Sollten Sie diese Sonderaufgaben wünschen, müssten diese durch Zusatzanbieter ergänzt werden.

4. Mindestbuchungszeit
Unsere Mindestbuchungszeit beträgt 2 Stunden je Einsatz. Sollten mehre Einsätze an einem Tag erfolgen beträgt die Mindestbuchungszeit je Einsatz ebenfalls 2 Stunden.

5. Auftragserteilung / Vertragsdauer
Der Auftrag gilt von uns als angenommen wenn wir mit den Dienstleistungen beginnen. Sowohl der Auftraggeber, als auch der Auftragnehmer, kann jederzeit ohne Angabe von Gründen die Dienstleistung nach einem begonnen Einsatz einstellen oder abbestellen.  Eine Kündigungsfrist oder eine weitere zeitliche Vertragsbindung gibt es nicht.

6. Haftpflicht / Schadensmeldung

Die Firma Heideperlen ist Haftplichtversichert. Schäden die durch die Mitarbeiter der Firma Heideperlen verursacht wurden, müssen unverzüglich und direkt vom Auftraggeber binnen 48 Stunden nach dem Schadensfall der Firma Heideperlen direkt schriftlich mitgeteilt werden. Die Schadensmeldung darf nicht von den Mitarbeitern erfolgen, sondern der Auftraggeber muss dieses schriftlich selbst dem Unternehmen mitteilen.

7. Abtretung 45b SGB XI / 39 SGB XI / Abrechnungsunterlagen
Wünscht der Auftraggeber, dass wir direkt mit seiner  Pflegekasse abrechnen, hat sich dieser zum Ende eines jeden Quartales bei seiner Pflegekasse über sein vorhandes Budget zu erkundigen und uns dieses nach Absprache mitzuteilen. Dieses ermöglicht dem Aufttraggeber seine Ausgaben für beispielsweise den Einsatz eines Pflegedienstes, der Tagespflege, der Kurzzeitpflege oder einem hauswirtschaftlichen Dienst besser zu koordinieren und seine Ausgaben im Überblick zu behalten. Auf einmaliger schriftlicher Mitteilung des Auftraggebers, erhält dieser eine monatliche Übersicht seiner Abrechnungsunterlagen.

7. Sollte eine der oben genannten Bedingungen nichtig sein oder werden, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.

Stand der AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) ist 17.07.17